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Talk to your Congress Men

17.11.2020 tags [ einsicht | freiheit | presse | staunen ]

Ich habe einigen Parlamentariern eine Nachricht zukommen lassen:

Guten Tag ....,

Sie sind mein Vertreter und Abgeordneter im Bundestag. Ich kenne Sie nicht persönlich, möchte Ihnen jedoch mein Anliegen und meine grosse Besorgnis schildern.

Die Entwicklung der letzten Monaten haben mich erschreckt. Bei den Corona-Verordnungen, hergeleitet vom Infektionsgesetz, vermisse ich einen demokratischen und paralmentarischen Prozess. Gesetzesvorlagen sollten m.E. im Parlament diskutiert werden um anschliessend darüber demokratisch abzustimmen. Es diskutiert und beschliesst aber nur ein kleiner Kreis, nämlich die Ministerpräsidenten.

Wo sind Sie als Parlamentarier praesent? Wo ist Ihre und somit auch meine Stimme als Bürger?

Ich halte die geplanten Änderungen des Infektionsschutzgesetzes für nicht vereinbar mit meinen demokratischen Grundrechten und dem Grundgesetz. Die Änderungen hebeln die hierin verankerten Grundrechte geradezu aus:

- Seite 15:
(13) Durch die Absätze 4 bis 7 und 10 wird das Grundrecht der körperlichen Unversehrtheit (Ar-tikel 2 Absatz 2 Satz 1 des Grundgesetzes) eingeschränkt.“

- Seite 19:
Durch Artikel 1 Nummer 16 und 17 werden die Grundrechte der Freiheit der Person (Artikel 2 Absatz 2 Satz 2 des Grundgesetzes), der Versammlungsfreiheit (Artikel 8 des Grundgesetzes), der Freizügigkeit (Arti-kel 11 Absatz 1 des Grundgesetzes) und der Unverletzlichkeit der Wohnung (Artikel 13 Absatz 1 des Grundge-setzes) eingeschränkt.

Ich empfinde es als sehr beunruhigend, wenn Ermächtigungen beschlossen werden sollen, die meine Grundrechte massiv einschränken. Als deutscher Staatsbürger könnte man sich durchaus daran erinnern, dass es Ähnliches in unserer Geschichte bereits gab.

Daher wünsche ich mir etwas mehr Mut von meinem Vertreter. Man kann dieser Gesetzesänderung auf gar keinen Fall zustimmen wenn man über etwas Rückgrat und ein bisschen Vernunft verfügt. Vernunft möchte ich Ihnen nicht absprechen. Wo bleibt die Courage?

Mit freundlichen Grüssen,

Und erhielt eine Antwort:

Sehr geehrter ....,

vielen Dank für Ihre Nachricht. Ich habe mich intensiv und kritisch mit dem Entwurf des Dritten Bevölkerungsschutzgesetzes und insbesondere dem im Eilverfahren durch die Große Koalition beschlossenen § 28a IfSG auseinandergesetzt und werde dem Gesetz nicht zustimmen. Die Sondervollmachten für die Regierungen widersprechen meinem Demokratieverständnis. Ich bin Parlamentarierin für die YYY im Deutschen Bundestag geworden, weil ich mich um wichtige wirtschaftliche und gesellschaftliche Belange kümmern will. Ich will Verantwortung übernehmen und meine Verantwortung weder an diese noch an irgendeine künftige Bundesregierung abgeben. Auch und gerade in der Krise muss das Parlament die Maßnahmen der Regierung kontrollieren. Rechtsstaat und Gewaltenteilung sind kein Hindernis, sondern eine Stärke.

Eine dauerhafte Akzeptanz der Bevölkerung für die Maßnahmen zur Pandemiebekämpfung ist nur dann zu gewährleisten, wenn diese nachvollziehbar sind und in transparenten Entscheidungsprozessen gefunden werden. Die Diskussionen und Entscheidungen der Bundeskanzlerin und Ministerpräsidenten finden aber stets hinter verschlossenen Türen statt. Letztlich werden die Bürgerinnen und Bürger vor vollendete Tatsachen gestellt, ohne die ausgetauschten Argumente hinreichend nachvollziehen zu können. Wir fordern, dass diese Debatten wieder in den Parlamenten geführt werden. Derart massive Beschränkungen der Grundrechte können nur dann weitreichende Legitimation erhalten, wenn sie eine konkrete gesetzliche Grundlage bilden, über die im Bundestag und in den Landtagen diskutiert und abgestimmt wird.

Diesem Anspruch wird die vorliegende Regelung (§ 28 IfSG) nicht gerecht. Sie ist nicht darauf ausgerichtet, flächendeckend das wirtschaftliche und soziale Leben im Land zu regeln. Auch namhafte Verfassungsrechtler (z.B. der ehem. Präsident des Bundesverfassungsgerichts Prof. Dr. Hans-Jürgen Papier, https://rsw.beck.de/aktuell/daily/meldung/detail/papier-kritisiert-neues-corona-gesetz-als-persilschein-fuer-regierung) und Gerichte (zuletzt Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 29.10.2020 - 20 NE 20.2360) bestätigen dies und halten eine neue Rechtsgrundlage für erforderlich, in der der Gesetzgeber die Grenzen und Voraussetzungen der Maßnahmen zur Bekämpfung der Pandemie festlegt.

Der Vorschlag der Bundesregierung bestimmt die einzelnen Maßnahmen nicht näher, sondern zählt sie nur katalogartig auf. Dadurch ist beispielsweise nicht ersichtlich, ob es eine Abstufung der Schutzmaßnahmen gibt und welche Schutzmaßnahmen zuerst verhängt werden sollen, weil sie weniger als andere in Grundrechte von Bürgerinnen und Bürgern eingreifen. Auch eine Orientierung am 7-Tage-Inzidenzwert wird den unterschiedlichen lokalen Infektionsgeschehen nicht gerecht. Oberhalb eines 7-Tage-Inzidenzwertes von 50 pro 100.000 Einwohnern wird die Regelung als Blankoscheck für die Bundesregierung eingeschätzt (so Hans-Jürgen Papier, s.o.).

Diese und auch weitere Mängel des Gesetzentwurfes und insbesondere den Umgang der Bundesregierung mit den Rechten des Parlaments kritisieren wir von der YYY-Bundestagsfraktion. Wir fordern eine Befristung der Maßnahmen und eine Berichtspflicht der Bundesregierung an das Parlament. Wir haben hierzu bereits zahlreiche Initiativen in den Deutschen Bundestag eingebracht und werden dies auch weiterhin tun. Seien Sie in jedem Fall versichert, dass wir uns als YYY für zielgenaue, ausgewogene und verhältnismäßige Maßnahmen einsetzen.

Mit freundlichen Grüßen, XXXX
XXXX, MdB

Ich wuerde es begruessen, wenn andere (Volksvertreter) auch reagieren wuerden. Diese Gesetzesaenderung darf auf keinen Fall durchgewunken werden! Hier https://www.bundestag.de/abgeordnete (Wahlkreis aussuchen) kann man anfragen :)