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Nutzerbestimmungen

05.09.2013 tags [ wwweb | knowledge | konfusion ]

Facebook wird immer dreister. Ein Paragraph in den neuen Nutzerbestimmungen liest sich wie folgt:

"Solltest du jünger als achtzehn (18) Jahre alt sein bzw. gemäß einer anderen gesetzlichen Altersgrenze als minderjährig gelten, versicherst du, dass mindestens ein Elternteil bzw. Erziehungsberechtigter den Bedingungen dieses Abschnitts (sowie der Verwendung deines Namens, Profilbildes, deiner Inhalte und Informationen) in deinem Namen zugestimmt hat."

Logischerweise lesen alle, und vor Allem Jugendliche, die Nutzerbestimmungen aufmerksam durch und versichern sich der Zustimmung Ihrer Erziehungsberechtigten... Hahaha!

Was braucht es noch??? ("I wasn't using my civil rights anyway...")